gutachtendat_sliderbild1
gutachtendat_sliderbild2
gutachtendat_sliderbild3

Tipps und Tricks

Tipps und Wissenswertes rund um die Beweisführung...

  • Wussten Sie schon, dass Sie den technischen und zeitlichen Beweis eines Mangels führen müssen, wenn sie diesen nicht innerhalb eines halben Jahres nach Kauf des Fahrzeuges beim Verkäufer reklamieren?
  • Lehnt der Verkäufer eine Nachbesserung ab, können Sie uns beauftragen, die Sachlage zu untersuchen. Sind Ihre Ansprüche gerechtfertigt, so hat der Verkäufer die Kosten der erforderlichen Beweisführung zu tragen.
  • Wurde Ihr Fahrzeug nicht fachgerecht repariert, so können Sie in der Regel innerhalb einer Gewährleistungsfrist von 3 Jahren erfolgreich reklamieren. Die neutrale Beweisführung über die Qualität einer durchgeführten Reparatur können wir Ihnen zusichern.
  • Ist das erworbene Fahrzeug tatsächlich so, wie Ihnen der Verkäufer es zugesagt hat, oder liegt sogar ein verschwiegener Unfallschaden vor?
  • Führt eine Bagatellisierung eines Vorschadens auch dazu, dass Sie den Wagen zurückgeben (wandeln) können, oder haben Sie das Recht, eine Nachbesserung zu verlangen und in welchem Umfang müsste diese vorgegeben werden? Ohne eine zutreffende Beweisführung können diese Fragen im Einzelfall nicht hinreichend beantwortet werden.
  • Nicht selten möchten Versicherungen, dass Sie im Schadenfall einen Kostenvoranschlag einer Werkstatt einreichen. Vor Gericht stellt ein Kostenvoranschlag jedoch oft kein geeignetes Beweismittel dar, sodass Sie ohne unabhängiges Gutachten das Risiko eingehen, vor Gericht zu verlieren, auch wenn Sie eigentlich sonst im Recht sind. Grundsätzlich sind Sie selbst dafür verantwortlich, eine ausreichende Beweislage zu schaffen, also keine falsche Scheu davor, uns zu beauftragen. Sämtliche erforderlichen Kosten hat  der Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung zu übernehmen, insbesondere die Kosten eines von Ihnen frei wählbaren Sachverständigen, übrigens auch die Kosten eines von Ihnen frei wählbaren Rechtsanwaltes. Eine gute Werkstatt sieht das genauso, lässt in Ihrem Auftrag den Schaden an Ihrem Fahrzeug unabhängig und gutachterlich sichern, sodass Sie Ihre Beweislage vollständig führen können.
    Wer auch immer Ihnen etwas anderes vorschlägt, stellt seine Interessen über Ihre Interessen. Er beschneidet Ihr Recht auf eine unabhängige Beweisführung, was für Sie gravierende Folgen haben kann. Eine Versicherung, die Ihnen, obwohl Sie keine Schuld am Unfall haben, einen eigenen Gutachter „vorbeischicken“ möchte, verwehrt Ihnen dieses Recht schon im Ansatz. Lassen Sie sich da bitte, in Ihrem eigenen Interesse, auf nichts anderes ein, bestehen Sie auf Ihr gutes Recht, beispielsweise uns als unabhängige Sachverständige beauftragen zu können.
  • Hüten Sie sich auch vor Werkstätten, die so eng mit einigen Versicherungen zusammenarbeiten, dass sie reparieren, so wie es ihnen die Versicherungen oder dessen abhängige Prüfexperten vorschreiben, teilweise entgegen den eigenen Herstellervorgaben. Lassen Sie sich nicht davon beeindrucken, dass die Konzepte zur Zusammenarbeit, die dahinter stehen, als Fairplay oder Premiumprodukte wohlklingend tituliert werden. Solche Partnerwerkstätten wissen oft selber nicht, worauf sie sich eingelassen haben, verlieren unzufriedene Kunden, mitten im Preisdiktat einiger Versicherungen und im daraus entstehenden Strudel einer sinkenden Rentabilität.
  • Hüten Sie sich aber auch vor Werkstattbetreibern, die nebenbei auch noch als Sachverständige auftreten, oder Sachverständige, die nebenbei noch eine Werkstatt betreiben. Hier bleibt in der Regel deren Unabhängigkeit auf der Strecke. Die Interessen vermischen sich bei diesen Herren oft zu Gunsten ihres eigenen  Profites, Ihre Interessen als Geschädigter erscheinen da nur zweitrangig. Sich daraus ergebene Schwierigkeiten in der Schadenregulierung werden auf Ihrem Rücken ausgetragen. Wie kann zum Beispiel ein so genannter Sachverständiger einen Restwert Ihres unfallbeschädigten Fahrzeuges festlegen, um diesen dann anschließend über seine Werkstatt selber aufzukaufen? Wie kann er Reparaturen gutachterlich vorgeben, die dann in seiner Werkstatt die Gewinnsituation ausmachen? Mit einer neutralen und unabhängigen Sachverständigentätigkeit ist dies alles nicht mehr zu vereinbaren. Ein für unsere Berufauffassung untragbarer Zustand, ähnlich wie der Umstand, dass es große Prüforganisationen gibt, die unter dem Deckmantel der scheinbaren Unabhängigkeit „ Prüfgutachten nach Vorgabe der auftraggebenden Versicherung“ erstellen.